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Die Schwarze liste 

Die EU-Flugsicherheitsliste betreibt zum Schutz der Konsumenten zwei aktive Listen: Liste A  enthält  Fluggesellschaften, welchen der Betrieb in Europa untersagt wurde. Die Liste B hingegen enthält Namen von Fluggesellschaften, welche nur unter strikt festgelegten Bedingungen agieren bzw. nicht agieren dürfen. Beide Listen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und einsehbar.
Sofern die Informationen nicht korrekt angezeigt werden (es bedarf eines aktuellen PDF Readers), können diese auch über den folgenden Link eingesehen werden: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de